Tarif und Kostenübersicht

Pensionstaxen
Pension
Die Pensionstaxe ist eine Tagespauschale und enthält neben den Kosten für die Unterkunft auch die folgenden Leistungen:
- Vollpension nach Wahl und persönlichen Wünschen inkl. Zwischenmahlzeiten.
- Cafeteria Bezüge wie Kaffee und nicht alkoholische Getränke und Zvieri auch für Besucher.
- Ein Gästemenü pro Woche.
- Fernseh- und Telefonapparate inkl. Anschlüsse und Gebühren.
- Zimmerreinigung und Instandstellungsarbeiten.
- Beschriftung und Flicken der persönlichen Wäsche.
- Internetzugang (WLAN)
- Toilettenartikel (standardisierte)
- Kurierdienste für Labor und dringende Medikamente
Persönliche Zusatzleistungen
Folgende Zusatzleistungen werden entweder durch uns oder direkt durch den Leistungserbringer in Rechnung gestellt:
- Taxi, Zahnarzt, Optiker, Coiffeure, Fusspflege, Arzt, Liste nicht abschliessend.
- Patientenbegleitungen zu auswärtigen Terminen (Stundenansatz CHF 75.00)
- Arbeitet der technische Dienst für Sonderwünsche (Stundenansatz CHF 75.00)
- Bestellte Essen und Getränke für Gäste, welche an persönlichen Anlässen teilnehmen.
- Batterien für Hörgeräte.
- Rollstühle und Rollatoren. Wir vermieten Rollstühle für CHF 2.00 pro Tag und Spezialrollstühle (Pflegerollstühle mit Kopfstützen) für CHF 3.00 pro Tag. Rollatoren können nicht gemietet werden. Es besteht die Möglichkeit Occasions- oder auch Neugeräte über uns zu kaufen.
- Rechnungsversand per Post CHF 5.00
Vorauszahlung
Vorauszahlung Beim Eintritt erheben wir eine Vorauszahlung. Diese beträgt für die Unterkunft in einem Einzelzimmer CHF 10‘000.00, bei Unterkunft in einem Mehrbettzimmer CHF 6‘000.00. Die Vorauszahlung wird nicht verzinst und bei Austritt zurückerstattet oder mit der letzten Heimrechnung verrechnet, vorausgesetzt alle offenen Rechnungen sind beglichen.
Austrittsgebühren
Die Austrittsgebühr beträgt CHF 350.00 und wird im Austrittsmonat in Rechnung gestellt. Wir erheben keine Eintrittsgebühr.
Aufwendungen im Todesfall
CHF 400.00
Reservationsgebühren
Bei einem verspäteten Eintritt oder während eines Spitalaufenthaltes erheben wir eine Reservationsgebühr von 90 % der Pensions- und Betreuungstaxen.
Urlaub und Ferienabwesenheiten
Während Kurzurlauben oder Wochenendurlauben gewähren wir keine Reduktionen auf den Taxen. Bei Ferienabwesenheiten von der Dauer von mindestens einer Woche gewähren wir eine Reduktion von 10 % auf den Pensions- und Betreuungstaxen.
Kosten für Pension / Tarifübersicht
Unterkunft
| Zimmerangebot Haus Gorwiden/Viktoria | Kosten CHF |
|---|---|
| Einbettzimmer mit Bad und WC | 220.00 |
| Einbettzimmer ohne Bad und WC | 190.00 |
| Zweibettzimmer mit Balkon und Lavabo oder Bad/WC | 175.00 |
Betreuungstaxe
Die Betreuungstaxe umfasst Leistungen wie die allgemeine Unterstützung im Alltag, Aktivierung, soziokulturelle Angebote oder die seelsorgerische Betreuung.
Die Betreuungstaxe beträgt die ersten 14 Tage CHF 60.00 ab dem 15 Tag CHF 55.00.
| Mit spitalärztlicher Verordnung für rehabilitative Akut- und Übergangspflege (gemäss KVG Art. 25a Abs. 2) max. 14 Tage, Kosten pro Tag | |
|---|---|
| Hotellerie Taxe | Siehe Tarifübersicht |
| Betreuungstaxe in den ersten 14 Tagen | CHF 60.00 |
| Der Eintrittstag gilt als 1. Tag | |
| Keine Eigenbeteiligung an den Pflegekosten während max. 14 Tagen |
Zusatzleistungen (Kostengutsprache)
Bei Bedarf erteilt das Amt für Zusatzleistungen Kostengutsprachen. Ausserhalb der Stadt ZH werden die Zusatzleitungen durch die Gemeinden erteilt.
Pflegekosten
Die Pflegeleistungen werden auf der Basis des RAI-NH Systems abgerechnet. Für diese von den Krankenversicherungen anerkannten Pflegekosten wird gemeinsam je nach Pflegestufe ein Eigenanteil von maximal 23.00 CHF in Rechnung gestellt. Die Pflegetaxen werden gemäss RAI-NH direkt mit der Krankenkasse und den Ämtern der öffentlichen Hand abgerechnet.
Nebenleistungen nach KVG
Die Nebenleistungen nach KVG werden direkt mit den Krankenkassen abgerechnet. Es gilt die vom Gesetzgeber vorgegebene Beteiligung für Franchise und Selbstbehalt.
Gorwiden Stiftung
Das Pflegezentrum Gorwiden ist mit der Gorwiden Stiftung verbunden. Die Stiftung kann in Härtefällen Unterstützungsleistungen zu Gunsten von Bewohnern erbringen. Als Härtefall gilt die Notwendigkeit einer Unterbringung in einem Einzelzimmer, wenn der Bewohner nicht über die entsprechenden Mittel verfügt und das Amt für Zusatzleistungen die Kosten nicht übernimmt. Die Stiftung wird zum Teil über Spendengelder finanziert.
Allgemeine Zahlungsrichtlinien
Der Patientenaufenthalt wird grundsätzlich pro Kalendermonat abgerechnet. Die Rechnungen sind 20 Tage nach Rechnungsdatum zahlbar. Unbezahlte Rechnungen werden auf dem Rechtsweg mit den entsprechenden Folgen eingefordert. Wir sind Ihnen für die kostengünstige Abwicklung per Lastschriftenverfahren mit 30-tägigem Widerspruchsrecht dankbar. Damit helfen Sie uns, den Verwaltungsaufwand tief zu halten.